Die Regeln, Normen und Pflichten des Datenschutzes sind immer dann anzuwenden, wenn eine Verarbeitungstätigkeit stattfindet, die personenbezogene Daten zum Gegenstand hat. Mit diesem Beitrag wird deshalb dargelegt, was unter dem Begriff der Verarbeitung zu verstehen ist und wann eine solche Verarbeitung stattfindet.
Begriffe
Die Verarbeitung im Sinne des Datenschutzes
Definition des Begriffes „Verarbeitung“
Starten wir direkt mit einer Definition zum Begriff der Verarbeitung, der sich aus Art. 4 DSGVO entnehmen lässt:
"Eine Verarbeitung liegt praktisch in jeglicher Maßnahme, die jemand im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten veranlasst, denn eine Verarbeitung ist beispielsweise jedes erfassen, erheben, speichern, ordnen, verändern, auslesen, verwenden, verbreiten, vernichten oder auch löschen von personenbezogenen Daten."
Diese Definition hört sich lang und kompliziert an. Aber es geht auch einfacher, denn letztendlich ist beinahe jeder Umgang mit Daten eine Verarbeitung.
Zwei praxisnahe Beispiele zur Verdeutlichung:
Jemand der Kundendaten erfasst, ist dieses Erfassen eine Verarbeitung im Sinne des Datenschutzes. Gleichzeitig liegt aber auch dann eine Verarbeitung vor, wenn in einem Unternehmen beispielsweise Lieferantendaten gelöscht werden. Auch ein Löschvorgang ist also eine Verarbeitung. An dieser Stelle könnten Beinahe beliebig viele weitere Praxisbeispiele aufgelistet werden. Was auch immer sie im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten veranlassen, es dürfte sich somit beinahe immer um eine Verarbeitung handeln.
Was im Zuge einer Verarbeitung zu beachten ist
Wer zu dem Ergebnis kommt, dass er personenbezogene Daten verarbeitet, muss Die Anforderungen des Datenschutzes Im Zuge seiner Verarbeitungstätigkeit berücksichtigen. Insbesondere muss die Verarbeitung dann rechtmäßig stattfinden, also auf einer Rechtsgrundlage beruhen. Wann dies der Fall ist, ergibt sich aus einem anderen Beitrag unseres DSGVO-Magazins: Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitungstätigkeit.