Für zahlreiche Unternehmen besteht eine Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Andere Unternehmen benennen auf freiwilliger Basis einen Datenschutzbeauftragten. Grundsätzlich kommt hierfür ein interner Datenschutzbeauftragter oder aber ein externer Datenschutzbeauftragter in Frage. Die Vorteile und Nachteile der beiden Varianten werden nachfolgend dargelegt.
Praxistipps
Unterschiede zwischen internem und externem Datenschutzbeauftragten

Der interne Datenschutzbeauftragte
Mit einem internen Datenschutzbeauftragten ist regelmäßig ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin des Unternehmens gemeint, für das die Benennung stattfindet. Die entsprechende Person kann neben ihrer Kerntätigkeit zum Datenschutzbeauftragten des Unternehmens benannt werden. Diese Möglichkeit entfällt jedoch für den Inhaber beziehungsweise Geschäftsführer eines Unternehmens, denn die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten liegt darin, den Verantwortlichen zu beraten und zu kontrollieren. Wäre ein Geschäftsführer Datenschutzbeauftragter, könnte er sich also selbst kontrollieren, was so natürlich nicht gewollt ist. Aus dem gleichen Grund dürfen auch andere Beschäftigte in Führungspositionen nicht interner Datenschutzbeauftragte werden, da ansonsten auch dann der Verantwortliche und dessen Kontrollorgan in einer Person identisch wären.
Wenn jedoch ein sonstiger Arbeitnehmer oder eine sonstige Arbeitnehmerin zum internen Datenschutzbeauftragten benannt wird, kann dies mit Hürden und Nachteilen verbunden sein:
- Innerhalb eines Unternehmens wird ein geeigneter und qualifizierter Arbeitnehmer oftmals nur schwer zu bestimmen sein
- Ein ausgewählter Arbeitnehmer müsste bei einer geeigneten Stelle (z.B. TÜV/Dekra) die entsprechende Fachkunde erlangen. Diese Fortbildung fällt kostenintensiv aus und führt bei Weiterbildungen zu fortlaufenden Kosten für das Unternehmen.
- Ein entsprechender Arbeitnehmer müsste von seiner Kerntätigkeit teilweise freigestellt werden, was Kosten verursacht.
- Der Arbeitnehmer als Datenschutzbeauftragter erhält weitreichende Einsicht in interne Unterlagen und Prozesse und muss diese im Sinne des Datenschutzrechts kritisch hinterfragen, woraus Konfliktpotential entstehen kann.
- Arbeitet ein interner Datenschutzbeauftragter fehlerhaft, drohen dem Unter-nehmen Bußgelder durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
- Ein Arbeitnehmer als interner Datenschutzbeauftragter genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Während er als interner Datenschutzbeauftragter benannt ist, kann er nicht ordentlich gekündigt werden. Selbst ab dem Zeitpunkt einer etwaigen Abberufung, besteht noch für ein weiteres Jahr ein besonderer Kündigungsschutz.
Die Vorteile des externen digitalen Datenschutzbeauftragten
Eben diese Nachteile bestehen nicht, wenn ein Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt. In diesem Fall spart das Unternehmen kontinuierlich Fortbildungskosten und muss auch keinen Arbeitnehmer von dessen Kerntätigkeit freistellen, keine Literatur anschaffen und keinem Arbeitnehmer weitreichende Einsicht in das Unternehmen gewähren. Vor allem muss jedoch aus arbeitsrechtlicher Sicht kein besonderer Kündigungsschutz erteilt werden. Abgesehen davon liegt die Haftung dann auch bei den externen Datenschutzbeauftragten und nicht bei dem Unternehmen.
Klassischer oder digitaler externer Datenschutzbeauftragte
Eben diese Vorteile werden durch die digitale Variante eines externen Datenschutzbeauftragten noch verstärkt:
Ein klassischer externer Datenschutz Beauftragter sucht seine Kunden meist vor Ort auf und arbeitet im Stundensatz. Vielfach findet auch die erforderliche Mitarbeiterschulung zum Datenschutz dann in Präsenz statt.
Im Vergleich dazu fällt die Tätigkeit eines digitalen externen Datenschutzbeauftragten oftmals moderner, kosteneffizienter und zeiteffizienter aus, denn mit einer solchen Lösung, wie sie auch durch DATENDO angeboten wird, setzt ein Unternehmen Pflichten zum Datenschutz mit einer Datenschutz-Management-Software einfach digital um und auch die Mitarbeiterschulung wird flexibel über ein E Learning gestaltet. Vor-Ort-Termine können hierfür entfallen.
Vor diesem Hintergrund dürfte für die meisten Unternehmen die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten mit Vorteilen gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten verbunden sein und wenn der externe Datenschutzbeauftragte dann auch noch eine digitale Lösung präsentiert, ergeben sich daraus erneut weitere Vorteile für das Unternehmen, welches einen Datenschutzbeauftragten zu benennen hat.

