DSGVO-Wissen

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO

Für ein Grundverständnis der Datenschutz-Grundverordnung ist elementar wichtig, zu verstehen, wem welche Aufgaben zukommen. Im folgenden Beitrag wird deshalb dargelegt, welche Aufgaben durch den Datenschutzbeauftragten zu erbringen sind.

Datenschutzbeauftragter, Aufgaben, DSGVO
Quelle: iStock.com/VioletaStoimenova

Der Datenschutzbeauftragte und dessen Aufgaben

Datenschutzbeauftragter kann ein Arbeitnehmer Arbeitnehmerin des Unternehmens sein (interner Datenschutzbeauftragter) oder eben ein externer Dienstleister (externer Datenschutzbeauftragter). Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zählt

  • die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen.
  • Zudem hat der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der DSGVO und vergleichbarer Vorschriften zu überwachen. 
  • Daneben obliegt ihm auch die Sensibilisierung und Schulung der an Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter. Eben dies geschieht bei DATENDO anhand von halbjährlichen Mitarbeiterschulungen, die online zu flexiblen Zeitpunkten absolviert werden und durch den 24/7-Zugriff auf das Online-Trainingscenter, mit dem elementares Wissen zum Datenschutz im beruflichen Alltag vermittelt wird.
  • Abgesehen davon hat der Datenschutzbeauftragte Beratung im Hinblick auf Datenschutz-Folgenabschätzung vorzunehmen und die entsprechende Durchführung zu überwachen. 
  • Er hat mit der Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten und ist die Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde, wenn diese im Hinblick auf Verarbeitungen Fragen erhebt.
  • Überdies ist der Datenschutzbeauftragte zu allen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Info entstehenden Fragen auch der Ansprechpartner für betroffene Personen, Artikel 38 Absatz 4 DSGVO. Der Datenschutzbeauftragte ist somit selbst nicht für die Umsetzung des Datenschutzes in einem Unternehmen verantwortlich. Die Verantwortlichkeit liegt, wie der Name schon sagt, bei dem Verantwortlichen. Da der Verantwortliche durch den Datenschutzbeauftragten beraten und kontrolliert wird, können auch regelmäßig ein Geschäftsführer oder sonstige Beschäftigte in Führungspersonen, die Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes sind, nicht auch gleichzeitig Datenschutzbeauftragte sein. Dieser Personenkreis würde sich ansonsten nämlich selbst beraten und kontrollieren, was so natürlich nicht gewollt ist.
  • Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass sicherzustellen ist, dass der Datenschutzbeauftragte bei der Erfüllung seiner Aufgaben keine Anweisungen bezüglich der Ausübung dieser Aufgaben durch Verantwortliche und Auftragsverarbeiter erhält.
Machen Sie Ihr Business DSGVO-konform.

Einfach loslegen mit Deutschlands beliebter Datenschutz-Lösung:

Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz-Management-Software
Online-Mitarbeiterschulungen
Individuelle Datenschutzberatung
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO
Mit DATENDO erfüllen Sie ganz einfach Ihre DSGVO-Pflichten
Übersicht
Machen Sie Ihr Business DSGVO-konform. Einfach loslegen mit Deutschlands beliebter digitaler Datenschutz-Lösung.
DSGVO-Wissen
Externer Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutz-beauftragter ist mehr als bloße Pflichterfüllung
DSGVO-Wissen
Datenschutz-Management-Software
My.DATENDO: Ihre Datenschutzpflichten digital erfüllen
DSGVO-Wissen
DSGVO-Schulung für Mitarbeitende
Ihr Datenschutz ist nur so stark wie Ihre Mitarbeitenden
DSGVO-Wissen
Individuelle Beratung
Individuelle Datenschutzfragen? Wir sind für Sie da.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO
DATENDO kostenlos für
14 Tage
ausprobieren.
Keine Installation erforderlich - direkt online losgelegen.
Keine versteckten Kosten. Testzeitraum endet automatisch. Keine Kündigung notwendig.

Einsicht in alle Funktionen:

  • Zugang zu unserer DSGVO-Management-Software My.DATENDO
  • Verbeitungsverzeichnis und TOM einfach als PDF generieren
  • Erste Einblicke ins DSGVO-Trainingscenter
  • Demo-Schulung für Mitarbeitende inkl. Zertifikat absolvieren
  • Exklusives E-Book zum Datenschutz von Prof. Dr. Paal
Bild Bild